Freiburg (ots) Mit dem Digitalpakt zwischen Bund und Ländern können jene fünf Milliarden Euro fließen, die im ganzen Land die Ausrüstung der Schulen mit moderner Technik erlauben. Freilich reicht das Geld nur für einen kräftigen Startschuss. Weil aber das Rennen in die digitale Zukunft länger dauert, wird es etliche weitere Milliarden an Investitionen brauchen, damit alle Schulen ins Ziel kommen. Wie überhaupt die Digitalisierung der Schulen ein fortlaufender Prozess ist, der Kommunen und Länder die kommenden Jahrzehnte stark fordern wird - und gewiss ebenfalls wieder den Bund. Weil das erwartbar ist, erscheint die jetzt geplante Grundgesetzänderung berechtigt: Sie erlaubt dem Bund Investitionen auch in anderen Bereichen, für die eigentlich Länder und Kommunen zuständig sind, wie etwa im sozialen Wohnungsbau oder im öffentlichen Nahverkehr. http://mehr.bz/khs44s