Freiburg (ots) - Ob im Kampf gegen schlechte Luft oder gegen den Versuch, eine ihre Finanzierungsquellen auszutrocknen: Die Umwelthilfe geht meist als Sieger hervor. Das hat zwei Gründe. Erstens hat die DUH einen sehr guten Rechtsbeistand. Zweitens handelt sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Hier ging es um die Abmahnungen, die der Verein bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gebührenpflichtig aussprechen darf. Und trotzdem haftet dieser Praxis ein fader Beigeschmack an. Es passt nicht ins Rechtsverständnis eines Bürgers, dass Händler für kleinere Nachlässigkeiten zur Kasse gebeten werden. Moralisch zweifelhaft erscheint auch das Vorgehen, mit einer Art Fahnder durch Autohäuser zu ziehen, um Schwachstellen zu entdecken. http://mehr.bz/kqycx