Freiburg (ots) - Der Rechtsstaatsmechanismus ist kein Instrument, um durch materielle Daumenschrauben den Demokratieabbau in Mitgliedsstaaten zu unterbinden. Dafür sehen die Verträge nach Artikel 7 eigene Prozeduren vor, die aber auf Eis liegen, weil sich Polen und Ungarn gegenseitig Rückendeckung geben. Vielen Regierungschefs fehlt es zudem an Rückgrat, ihren Kollegen deutlich die Meinung zu sagen. Das Urteil kann helfen, abtrünnige Mitgliedsstaaten auf den Weg der Tugend zurück zu führen - schon deshalb, weil es die Wähler nicht schätzen, wenn der Geldfluss aus Brüssel versiegt. Langfristig aber braucht die EU einen reformierten Artikel 7, der nicht durch das Veto eines Landes ausgehebelt werden kann.