Freiburg (ots) - Schusswaffen fallen in Deutschland unter das Gewaltmonopol des Staates, für Privatleute sind sie grundsätzlich tabu. Sie dennoch besitzen und gebrauchen zu dürfen, ist ein Privileg, das nur mit strikten Kontrollen und Nachweisen zu rechtfertigen ist. Wie Fälle aus der Reichsbürger-Szene zeigen, kann der Staat sich beim Waffenrecht nicht die kleinste Nachgiebigkeit und Toleranz leisten - zum Schutz seiner Bürger, aber auch seiner Polizisten. Das sollten Jäger und Sportschützen bedenken und sich ihre mitunter nörgelnde Kritik sparen. http://mehr.bz/khs290s