Berlin (ots) - Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für mehr Transparenz staatlicher Öffentlichkeitsarbeit hat das Kanzleramt erstmals offengelegt, bestimmte Regierungsinformationen nur von ihm ausgewählten Medienvertretern zugänglich zu machen. "Auf Einladung des Bundeskanzleramts haben 2019 Hintergrundgespräche stattgefunden", erklärte ein Regierungssprecher auf Anfrage des Tagesspiegels (Montagausgabe).