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Mitteldeutsche Zeitung
Mittwoch, 11. Dezember 2019 um 18:25 Uhr

Zum Altersgeld für Bundesminister

Halle (ots) - Zwei Jahre müssen Bundesminister dem Kabinett angehört haben, um Anspruch auf ein Ruhegehalt in voller Höhe zu haben. Dabei dauert eine volle Legislaturperiode vier Jahre. Volle Ansprüche nach halber Arbeit - für den Otto-Normal-Bürger bleibt das ein utopischer Traum. Warum also steht Ministern diese fürstliche Sonderregelung zu? Die technische Antwort: Weil es einst so ins Gesetz geschrieben wurde. Aber eine wirkliche Begründung dafür gibt es nicht. Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass Minister keine Rentenbeiträge zahlen und ihr Ruhegehalt bei mehr als 4 000 Euro im Monat liegt. Die Brutto-Durchschnittsrente beträgt aktuell etwa 1 100 Euro.



Quelle: ots/Mitteldeutsche Zeitung