Halle (ots) - Der Gedanke, Stephan B. könnte wieder frei sein oder sich durch Suizid der Aufarbeitung und Ahndung seiner Untaten entziehen, ist unerträglich. Dass seine Bewachung nicht höchste Priorität in der Justiz hatte, also die Behörden nicht von Anfang an auf allen Ebenen alles dafür getan haben, so etwas wie seinen Fluchtversuch zu verhindern, ist eine Schande für Sachsen-Anhalt. Sie könnte gemildert werden durch hochrangige personelle Konsequenzen.