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Mitteldeutsche Zeitung
Dienstag, 14. Januar 2020 um 18:48 Uhr

Zur Handyaffäre von der Leyen

Halle (ots) - Die heutige EU-Kommissionspräsidentin hat sich mit der Löschung der Daten wohl sogar rechtskonform verhalten. Denn im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre gilt zwar ein "Aktenvernichtungsmoratorium", das heißt Dokumente, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, dürfen nicht geschreddert werden. Aber der Skandal besteht darin, dass die Gesetzeslage das Ministerium in die Lage versetzt, zu bestimmen, was beweisrelevant ist. Das Ministerium verkündete den Abgeordneten kurzerhand, es habe keine Anhaltspunkte dafür, dass der gelöschte SMS-Verkehr vorlagepflichtige Beweise beinhaltet hätte.



Quelle: ots/Mitteldeutsche Zeitung