Düsseldorf (ots) - Neuer juristischer Ärger für Uber. Erst im April hatte der US-Fahrdienstvermittler sein Angebot auch auf Köln ausgeweitet, doch schon jetzt laufen vier Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Uber-Partner wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsrecht. Das bestätigte eine Stadt-Sprecherin der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Mietwagen-Unternehmen verhängt, weil diese gegen das Rückkehrrecht verstoßen hatten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Ein Anwalt der Kölner Taxi-Vereinigung Taxi Ruf deutete gegenüber der Redaktion an, dass weitere Verfahren folgen könnten: "Wir haben andere Uber-Partner bereits abgemahnt." Uber arbeitet seit einiger Zeit mit professionellen Mietwagen-Unternehmen zusammen, nachdem ein erstes Angebot, bei dem Privatleute Fahrgäste befördern sollten, 2014 von Gerichten in Deutschland verboten wurde.