Straubing (ots) - Sollte die bayerische Staatsregierung alle juristischen Bedenken ignorierend von der Möglichkeit begrenzter Nettokreditaufnahme ohne Änderung der Landesverfassung Gebrauch machen, wird der Fall wahrscheinlich vor den Verfassungsgerichten landen. Natürlich könnte die Söder-Regierung, die stets die soliden bayerischen Staatsfinanzen hervorhebt, großzügig auf die Möglichkeiten der Lockerung der Schuldenbremse verzichten. Aber nach allem, was man hört, hätte man die bis zu zwei Milliarden Euro mehr an Manövriermasse doch gerne zur Verfügung.