Stuttgart (ots) - Tatsächlich kann schon der Transport ins Krankenhaus eine massive Belastung sein - etwa für Demenzkranke. Bemerkenswert ist aber auch das abweichende Sondervotum eines Verfassungsrichters. Er fürchtet, dass die Schwelle für Zwangsbehandlungen sinkt, wenn diese ambulant oder daheim erlaubt sind. Klar ist: Unabhängig vom aktuellen Urteil, das bis Ende 2026 Gesetz werden soll, müssen Betreuer, Ärzte und Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Zwangsbehandlung wirklich erforderlich ist.