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Westfalen-Blatt
Donnerstag, 01. August 2019 um 21:15 Uhr
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Kommentar zur Fahndung mit DNA-Daten

Bielefeld (ots) - Die Gene eines Menschen sind einzigartig. Sie bestimmen Haut- und Haarfarbe, geben aber auch Hinweise auf das individuelle Krebsrisiko und mögliche Erbkrankheiten. Und das alles soll die Polizei künftig aus Tatortspuren ermitteln dürfen? Eben nicht! Ein Gentest offenbart nicht per Zufall alle möglichen individuellen Geheimnisse, sondern ermittelt nur jene Daten, nach denen gezielt gesucht wird - und das sind in diesem Fall Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter. Warum soll die Polizei solche Hinweise, die ja auch von einem Augenzeugen stammen könnten, nicht nutzen dürfen? Massen-Gentests nach Kapitalverbrechen könnten künftig sehr viel effizienter werden, wenn nur noch nach Verdächtigen einer bestimmten Altersgruppe gesucht wird. Das entlastet die Polizei und beschleunigt die Fahndung. Die Analysetechnik ist bereits seit geraumer Zeit verfügbar, ihre Nutzbarmachung für die Polizei überfällig. Aus Sicht des Datenschutzes sind andere Vorhaben - etwa die Videoüberwachung öffentlicher Plätze - jedenfalls sehr viel kritischer zu sehen.



Quelle: ots/Westfalen-Blatt