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Die Bundesrepublik und andere westliche Länder spielen sich gern als Verteidiger der Menschenrechte auf. Zumindest, solange sie in Venezuela, China oder Kuba verletzt werden. Über das Grundrecht von nach Deutschland Geflüchteten auf ein Leben ohne Angst vor Verfolgung, Folter und Tod, vor Hunger und existenzieller Not gehen Regierung und Behörden dagegen eiskalt hinweg. Asylanträge werden abgelehnt, wo immer es geht, was sich an gesunkenen Anerkennungsquoten für Schutzsuchende aus etlichen Ländern zeigt.
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Humanität und Ordnung postuliert die CSU stets als harmonischen "Zweiklang" ihrer eigenen Asylpolitik. Tatsächlich kamen bei der Regierungspartei speziell zum Höhepunkt der Migrationsbewegung in den Jahren 2015 und 2016 viel zu oft sehr schrille Begleittöne hinzu - getrieben von grobem Aktionismus, verstärkt durch notorische Taubheit gegenüber ernstzunehmender Kritik. Für das, was damals schieflief, ist das bayerische Integrationsgesetz das perfekte Beispiel:
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Corona-Politik
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Hell
Politiker-Äußerungen der vergangenen drei Tage zur Corona-Lage enthalten die Worte bitter, hart und ernst. Das trifft es nur unzureichend. Es ist ein Drama und es ist peinlich. Eines der reichsten Länder der Welt, mit einer funktionierenden Demokratie, mit einem der immer noch besten Gesundheitssysteme der Welt steht nach anderthalb Jahren Pandemie vor einer Rekord-Inzidenz, vor erneut vollen Intensivstationen und der Aussicht, dass Kliniken Patienten ablehnen müssen.
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Das Urlaubsalbum auf Facebook, Schnappschüsse vom Kneipenabend auf Instagram, Selfies mit Kollegen auf Twitter - was ist schon dabei, Persönliches in den sozialen Medien zu posten? Wir tun es jeden Tag, meist ohne negative Folgen. Im Gegenteil: Die Außenwirkung fühlt sich gut an, die Likes schmeicheln dem Ego. Das Teilen von Bildern im Netz ist längst Teil unseres Alltags geworden. Gut möglich aber, dass wir uns durch den leichtfertigen Umgang mit privaten Bildern einer Gefahr aussetzen, ohne es zu merken.
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Der Einzelne ist am Lebensende und bei schwerer Krankheit auf die Achtung und den Schutz seiner Autonomie angewiesen. Mit diesen Worten begründen die Richter am Bundesverwaltungsgericht 2017 ihr Grundsatzurteil. Demnach darf der Staat Todkranken in extremen Notlagen nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, weil Menschen ein Grundrecht darauf haben, selbst zu bestimmen, wie und wann sie ihr Leben beenden möchten. Umgesetzt wird das Urteil jedoch nicht, auf Wunsch von Gesundheitsminister Jens Spahn.
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Corona-Qurantänepflichten
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Wie bitte? Mehr als zwei Jahre lang war sie das zentrale Instrument der Gesundheitsämter zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
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Der Präsident des höchsten niedersächsischen Gerichts, Thomas Smollich, hat mehr Möglichkeiten gefordert, um gegen staatliche Einschränkungen in der Corona-Krise vorgehen zu können. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kritisierte der Chef des Staatsgerichtshofs in Bückeburg das Fehlen eines individuellen Beschwerderechts in Grundrechtsfragen in Niedersachsen. "Wenn man sich die derzeitige Situation vor Augen führt, dass wir starke Eingriffe in Grundrechte durch eine Landesverordnung erleben und die Bürger keine Möglichkeit haben, sich verfassungsrechtlich zu beschweren außer direkt beim Bundesverfassungsgericht, dann finde ich das mehr als unglücklich", sagte er.
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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat für einen differenzierten Blick auf die gegenwärtigen Corona-Proteste geworben. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte er, "es ist absolut legitim und eigentlich auch nicht ungewöhnlich, dass Menschen demonstrieren, wenn es zu den gravierendsten Grundrechtseinschränkungen seit dem Bestehen der Bundesrepublik kommt". Man müsse nur wissen, "dass Links- und Rechtsradikale und Reichsbürger diesen Protest für sich zu nutzen versuchen".
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Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil diese Woche eine echte Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes verfügt hat, passt vielen nicht in den Kram. Wieder einmal betrete Deutschland Neuland, findet Norbert Röttgen (CDU): Es sei ungewöhnlich, dass deutsche Grundrechte auch im Ausland gelten würden.
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Der frühere Bundespräsident Christian Wulff hat angesichts der Regierungskrise in Österreich vor Nachahmern, maßloser Bespitzelung und einer Aufweichung von Grundrechten gewarnt. Auf einer Podiumsdiskussion der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes sagte Wulff, es sei schrecklich, dass es rechtspopulistische Parteien wie die FPÖ gebe, und erschreckend, dass sie Zulauf erhielten. Aber: "Ich erinnere an Artikel 13 des Grundgesetzes, die Unverletzlichkeit der Wohnung."