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Moderne Medienregulierung

Bund und Länder einigen sich auf Schwerpunktthemen für die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Foto: Frank Zimper

Bund und Länder einigen sich auf Schwerpunktthemen für die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, haben heute gemeinsam in Berlin die Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz bekanntgegeben. Ziel ist die Verständigung von Bund und Ländern auf eine moderne Medienregulierung.

Monika Grütters erklärte dazu: „Um unsere große Medienvielfalt zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt der Meinungen auch unter geänderten Rahmenbedingungen gewährleisten zu können, bedarf es einer zeitgemäßen und entwicklungsoffenen Anpassung der Medienordnung an die Gegebenheiten der digitalen Welt. Übertragungswege sind zusammengewachsen, Medienmärkte werden stärker miteinander verbunden, und deutliche Veränderungen im Nutzungsverhalten prägen die Entwicklung. Die Konvergenz der Medien ist real, daher sind nur abgestimmte Regulierungsansätze zielführend. Hierbei müssen Bund und Ländern intensiv zusammenarbeiten, auch, um in Europa mit einer starken deutschen Stimme sprechen zu können.“

„Massenkommunikation im Rundfunk einerseits und die Individualkommunikation im Netz andererseits müssen neu aufeinander abgestimmt werden. Die Sicherung der Vielfalt der Medien muss dabei im Zentrum der Überlegungen stehen“ ergänzte Ministerpräsidentin Dreyer. Und weiter erklärte sie: „Es freut mich daher sehr, dass sich Bund und Länder rasch auf Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit verständigen konnten, die genau dort ansetzen. Es geht nicht darum, die bewährten Grundprinzipien unserer Medienordnung neu zu definieren, sondern diesen Anforderungen auch in Zeiten der Konvergenz weiterhin gerecht zu werden.“

Bei einem ersten Treffen auf Staatssekretärsebene hatten sich Bund und Länder am Vortag im Bundeskanzleramt auf Schwerpunktthemen zu regulatorischen Schnittpunkten und die Einsetzung entsprechender Arbeitsgruppen verständigt.

Folgende Themenbereiche sollen im Mittelpunkt der Beratungen stehen:

- Revision der Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie
- Jugendmedienschutz
- Kartellrecht und Vielfaltssicherung
- Plattformregulierung
- Regulierung von Intermediären (Suchmaschinen)
- sowie ggfls. Netzneutralität

„Dies ist der Auftakt für eine neue Qualität der Zusammenarbeit für eine konvergente Medienordnung von Bund und Ländern“ sagte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, betonte: „Durch die Digitalisierung verändern sich die Strukturen unserer Öffentlichkeit erheblich, vor allem durch neue Plattformen und Vermittler, die Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Hier gilt es, die Medienordnung gemeinsam zeitgemäß weiterzuentwickeln.“

Beteiligt sind an den Arbeiten der Bund-Länder-Kommission neben Rheinland-Pfalz auf der Seite der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Auf Bundesseite beteiligt sind neben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Kernressorts der Digitalen Agenda, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie mit Blick auf das Thema Jugendmedienschutz das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 11. Dezember 2014 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, sich für eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen und hierzu eine Bund-Länder-Kommission einzusetzen. Mit der Koordinierung der Arbeiten wurde auf Länderseite das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz und auf Bundesseite die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien betraut. Es soll ein Zeitplan für die einzelnen Vorhaben für den Zeitraum bis zum Abschluss der laufenden Legislaturperiode des Bundes erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vorgelegt werden.



Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung